Batterieverordnung

Hinweis gemäß Batteriegesetz

Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe oder ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz (BattG) ausdrücklich verboten. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet.
Die bei uns erworbenen Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich in unserem Versandlager abgegeben oder frei Haus an dieses versendet werden:

aquata Euras Vertriebs - und Produktionsgesellschaft, Parkallee 6, 16727 Velten

Daneben können Sie die Batterien nach Gebrauch unentgeltlich bei Sammelstellen im Handel oder kommunalen Sammelstellen abgeben.
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffes mit folgenden Symbolen und Bedeutung:


Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber